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Einstiegsgeld plus Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen?

Frage

Ich war heute bei einem Termin beim Job Center und wollte den Antrag auf Einstiegsgeld und weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen stellen. Aber mir wurde gesagt, dass es nur entweder oder geht. Aus dem Internet habe ich es so verstanden, dass man "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" auch ZUSÄTZLICH zum Einstiegsgeld beantragen darf. Was ist richtig?

Antwort

Das Einstiegsgeld nach § 16b als auch die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c sind beides Ermessensleistungen. Nach dem SGB II besteht die Möglichkeit beide Leistungen zu beantragen und auch zu gewähren. Ob und wenn ja, welche Leistung Ihnen gewährt wird, entscheidet allein Ihr Jobcenter.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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