Navigation

Einstiegsgeld beantragen: Sozialversicherung?

Frage

Ich möchte mich aus ALG II (seit Jan. 2024 Bürgergeld) selbständig machen und Einstiegsgeld beantragen. Zusätzlich werde ich am Anfang aber aufstocken müssen. Ab wann muss ich meine Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen?

Antwort

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach § 16 b Sozialgesetzbuch II, die arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit gewährt werden kann, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Diese Kann-Leistung greift sowohl bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen als auch bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Die Gewährung dieser Leistung ist eine Ermessensentscheidung. Ob, in welcher Höhe und wie lange Sie das Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Ihrem Jobcenter. Wird das Einstiegsgeld bewilligt, so erhalten Sie dieses zusätzlich zum eventuell noch gezahlten Arbeitslosengeld II. Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Gefördert wird die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit oder die Umwandlung einer bisher nebenberuflich ausgeübten selbständigen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit. Bei der Bemessung der Höhe und der Dauer des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.

Versicherte, die Arbeitslosengeld II (seit Jan 2024: Bürgergeld) über das Jobcenter erhalten, bleiben für die Dauer des Bezuges versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob sie arbeitslos oder selbständig tätig sind. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Sozialgesetzbuch V § 5 Abs. 1 Pkt. 2a.

Fällt der Anspruch auf ALG II weg, da Sie durch die selbständige Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt alleine erwirtschaften können, kann die Versicherung in der Regel als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung fortgeführt werden. Für die Beitragsbemessung zählt dann die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Alternativ zur freiwilligen Versicherung haben Sie auch die Möglichkeit einer privaten Absicherung. Mit der Krankenversicherung sind Sie auch in der Pflegeversicherung versichert.

Der Abschluss der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung sind in der Regel freiwillig. Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) können nur hauptberuflich Selbständige abschließen, wenn Sie vor dem Antrag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Insofern ist die Antragstellung für Menschen im Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II- seit 2024 Bürgergeld) nicht möglich.

Einige Selbständige gehören zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach dem sogenannten Regelbeitrag. Auf Wunsch kann auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden.

Wenn Sie als Selbständige nicht per Gesetz der Rentenversicherung angehören, können Sie die Versicherungspflicht auf Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen oder sich freiwillig versichern.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Versicherung für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

September 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben