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Bezug von Grundsicherung nach SGB XII: Gründungsförderung?

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Frage

Ich beziehe Grundsicherung nach SGB 12 und wüsste gern, ob ich trotzdem einen Anspruch auf den Gründungzuschuss der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters habe.

Antwort

Bekommen Sie eine Leistung nach dem SGB XII, besteht keine Möglichkeit über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur eine Förderung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu erhalten.

Der Gründungszuschuss nach dem SGB III kann nur gewährt werden, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach § 16b Sozialgesetzbuch II, die arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit gewährt werden kann. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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