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Arbeitslosengeld II: Existenzgründungsförderung?

Frage

Ich beziehe im Moment Arbeitslosengeld II - möchte mich aber selbständig machen. Habe ich ein Recht auf finanzielle Unterstützung? Wenn ja, welche? Und wird mein Arbeitslosengeld sofort eingestellt? Ich bitte um eine konkrete Antwort.

Antwort

Der Start in eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit kann auch durch das zuständige Jobcenter gefördert werden. Zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit könnte zum Beispiel beim Start in eine selbständige Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden. Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Höhe orientiert sich der Träger an die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie an der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Weitere Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie über die Bundesagentur für Arbeit unter dem folgenden Link:
www.arbeitsagentur.de (www)

Neben dem Einstiegsgeld können zudem Darlehen und/oder Zuschüsse für zum Beispiel die Beschaffung von Sachgütern über das Jobcenter beantragt werden. Mögliche Zuschüsse dürfen jedoch einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen. Zudem kann über das Jobcenter durch Dritte eine Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Kann-Leistungen. Die Leistungen können gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Besteht in der ersten Zeit Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuch II, so erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld II.

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an das örtliche Jobcenter. Allgemeine Fragen zu den Leistungen der Jobcenter beantwortet Ihnen zudem das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Rufnummer: 030 - 221911003 von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr.

Quelle: Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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