Antwort
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie das Vorhaben mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter vor Ort besprechen.
Das Jobcenter kann mit den Regelungen des § 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Hilfestellungen leisten. So gilt:
„Ein dem Grunde nach tragfähiges Gründungsvorhaben oder eine bestehende Selbständigkeit soll finanziell unterstützt werden, wenn die Anschaffung notwendiger Sachgüter nicht mit Eigenmitteln bzw. aufgrund fehlender Sicherheiten kreditfinanziert werden kann. Damit soll vermieden werden, dass eine Selbständigkeit aufgrund mangelnder Investitionsmöglichkeiten nicht aufgenommen oder wirtschaftlich fortgeführt werden kann. Dies kann durch die Gewährung von Darlehen und/oder Zuschüssen zur Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern für die Selbständigkeit erfolgen. Geldleistungen für Sachgüter werden nicht als Einkommen berücksichtigt und sind damit anrechnungsfrei.
Weiterhin kann durch eine spezifische Maßnahme sowohl eine Beratung als auch die Vermittlung von nicht fachbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten - beispielsweise allgemeiner betriebswirtschaftlicher oder steuerrechtlicher Grundlagen - erfolgen. Inhalte der Beratung können eine genaue Analyse, Aktivitäten zur Erhaltung/Stabilisierung und bei Bedarf die Neuausrichtung der ausgeübten Selbständigkeit sein. Eine Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.“
Weiterhin können Sie sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2018
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