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EXIST mit IGP-Programm kombinieren?

Frage

Lässt sich EXIST mit dem IGP-Programm kombinieren, wenn die Förderung aus letzterem nur für Sach-, nicht für Personalkosten, eingesetzt wird?

Antwort

Länderprogramme, die Gründer aus Hochschulen durch Zuschüsse (Stipendien) in der Pre-Seed Phase mit dem Ziel fördern, die Ausarbeitung eines Businessplans, die Entwicklung und Markterprobung eines Prototyps sowie Gründung eines Unternehmens zu unterstützen, überschneiden sich mit den Zielen des Programms EXIST-Gründerstipendium. Die Inanspruchnahme eines EXIST-Gründerstipendiums als Anschlussförderung für ein bereits mit gleicher Zielrichtung über ein Landesprogramm gefördertes Vorhaben ist nicht durch die EXIST-Programmrichtlinie abgedeckt. Entsprechende Anträge bzw. Anfragen werden abgelehnt.

Ausnahmen: Vorhaben zur Validierung einer Gründungsidee. Dazu zählen die Entwicklung eines ersten Funktionsmusters (Proof of Principle), Patentrecherchen, Marktrecherchen zu möglichen Anwendungspotentialen, Wettbewerbsbetrachtungen, Suche nach geeigneten Mitgründern und gründungsrelevante Qualifizierungen. Die Förderung über ein mit dieser Maßgabe ausgerichtetes Landesprogramm darf grundsätzlich nicht mehr als acht Monate umfassen und noch nicht zur Gründung und Geschäftsaufnahme des Unternehmens geführt haben.

Quelle: EXIST-Team
Projektträger Jülich
Gründungs-, Transfer- und Innovationsförderung (GTI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Oktober 2020

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