Schufa-Eintrag: Förderung?
Frage
Ich bin 33 Jahre jung und zurzeit Hartz IV-Empfänger, negative Schufa. Ich habe Mitte des Jahres meine Weiterbildung zum Lokführer beendet und habe vor, mich in dem Bereich als Dienstleister selbständig zu machen mit einer UG. Ich würde dort auch gern Personal einstellen, was ich auch schon hätte, wenn ich die Firma gründe. Nur leider fehlt der finanzielle Background. Ich würde Kapital benötigen von eventuell 30.000 bis max. 50.000 Euro. Gibt es irgendeine Möglichkeit?
Antwort
Es gibt viele verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Förderzielen, z.B. Förderung einer Beratung oder Förderung von Investitionen. Förderprogramme gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern.
Da Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegt wäre eine Förderung mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld möglich. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet (www) unter oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Da das Hausbankprinzip gilt, müssen Sie Ihre Hausbank oder eine andere private Bank von Ihrem Konzept überzeugen. Negative Schufa-Einträge können zu einer Ablehnung durch die Bank führen. Insofern ist es umso wichtiger, sich gründlich auf das Bankgespräch vorzubereiten. Ich empfehle Ihnen vor den Bankgesprächen, Kontakt mit Ihrer zuständigen Kammer aufzunehmen, um deren Beratungsangebot in Anspruch nehmen zu können.
Eine andere Fördermöglichkeit wäre der Mikromezzaninfonds-Deutschland. Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als "Stille Beteiligung" durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Informationen hierzu finden Sie hier (www).
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Telelfon: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr