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Löschung des Schufa-Eintrags zum Ende des Jahres: Darlehen für Übernahme eines Planungsbüros?

Frage

Ich bin als Architektin und Energieberaterin angestellt in einem kleinen Planungsbüro.In diesem Büro führe ich sämtliche Energieberatungen und energetischen Sanierungen durch. Ich bin eingetragen in die Energieeffizienz-Expertenliste und verfüge über langjährige Erfahrung im Sanierungsbereich. Dieses Büro möchte ich gerne übernehmen und für den vorbenannten Bereich weiter spezialisieren. Dafür benötige ich 25.000 Euro Startgeld. Ich bin seit November 2010 aus dem Insolvenzverfahren heraus und habe die Restschuldbefreiung beurkundet. Die Löschung meiner Schufa-Daten erfolgt jedoch erst zum Ende diesen Jahres. Gibt es für mich Möglichkeiten einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen vor Löschung der Schufa-Daten?

Antwort

Ein mögliches Förderprogramm ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Da das Hausbankprinzip gilt, müssen Sie Ihre Hausbank oder eine andere private Bank von Ihrem Konzept überzeugen. Negative Schufa-Einträge können zu einer Ablehnung durch die Bank führen. Insofern ist es umso wichtiger, sich gründlich auf das Bankgespräch vorzubereiten. Ich empfehle Ihnen vor den Bankgesprächen, Kontakt mit Ihrer zuständigen Kammer aufzunehmen, um deren Beratungsangebot u.a. auch wegen der Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen zu können.

Neben den Förderprogrammen des Bundes haben die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme zur Unterstützung einer Existenzgründung. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich auch gerne an unser Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung (030-340606560) wenden.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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