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Gründung während Wohlverhaltensphase: Förderung?

Frage

Gerne würde ich zum 01.01.2017 eine Selbständigkeit im Bereich Bau- und Projektplanung beginnen. Dafür benötige ich aber Kapital, was mir auf Grund einer Insolvenz aus Krankheit heraus und dem jetzt noch bis 31.12.2017 bleibendem Eintrag der Restschuldbefreiung nicht zur Verfügung gestellt werden kann von den üblichen Banken und Sparkassen. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Förderung für Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Darlehen. Nach Ihren Angaben befinden Sie sich in der Wohlverhaltensphase und dürfen während dieser Zeit keine neuen Schulden machen. Insofern kann ich Ihnen leider keine Möglichkeit zur Förderung aufzeigen.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

November 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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