Gründerdarlehen trotz Schufa-Eintrag?
Frage
Derzeit arbeite ich als Vereinsbetreuerin (rechtl. Betreuung) und möchte nun selbständig als Berufsbetreuer arbeiten. Da beim Amtsgericht nur viertel- oder halbjährlich abgerechnet werden kann, benötige ich für das erste halbe Jahr einen Gründerkredit. Leider war ich in der Privatinsolvenz, die 2016 beendet ist - aber immer noch in der Schufa steht. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit einen Kredit zu erhalten?
Antwort
Es wird schwierig, aber nicht aussichtslos.
Sie sind zwar offiziell schuldenfrei, aber der Eintrag über Ihr Insolvenzverfahren wirkt noch nach. Trotzdem kenne ich nicht wenige Fälle, in denen ehemaligen Schuldnern bereits ein Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung ein Dispositionskredit eingeräumt wurde oder sogar bereits Autofinanzierungen möglich waren.
Sie sollten daher mit einem guten Businessplan und dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung eine Kreditanfrage bei einer seriösen Geschäftsbank starten. Als Sicherheit werden Sie sicherlich die zukünftigen Zahlungen des oder der Amtsgerichte abtreten müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass sich eine Bank finden lässt, die Ihre neue Selbstständigkeit auf dieser Basis finanzieren wird.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Januar 2018
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