Antwort
Wir gehen davon aus, dass Sie sich nicht in der Privatinsolvenz befinden. Nach eigenem Bekunden haben Sie Ihre Verbindlichkeiten stets korrekt bedient.
Die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für die nunmehr geplante Existenzgründung kann nur über einen örtlich ansässigen Finanzierungspartner erfolgen. Dieser stellt im Rahmen der Bonitätsbeurteilung für Sie fest, ob die geplanten Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit ausreichen, um alle bestehenden Verbindlichkeiten (bereits bestehende und neue) bedienen zu können und diese auch ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bewerkstelligen.
Kann diese finanzielle Leistungsfähigkeit nicht dargestellt werden, wird der Finanzierungspartner sehr wahrscheinlich unter Risikogesichtspunkten ablehnen.
Wir empfehlen Ihnen, das Gespräch mit dem Finanzierungspartner Ihrer Wahl erst dann zu suchen, wenn sie einen Businessplan vorlegen können.
Als Finanzierungsinstrument käme der ERP-Gründerkredit - StartGeld (067) für Sie in Frage; nähere Informationen hierzu finden Sie auf der KfW-Internetseite.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
September 2018
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