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Förderdarlehen trotz Schulden?

Frage

Ich möchte mit einem ehemaligen Kollegen eine GmbH gründen. Die Dienstleistung der GmbH bezieht sich auf den Bereich der Installation von Sonnenschutzsystemen. Leider habe ich (25 Jahre alt) in meiner Jungendzeit viele Schulden angehäuft. Momentan sind noch ca. 8.000 Euro bei einem Gläubiger offen. Dieser kann aber momentan nicht bedient werden. Auch eine eidesstattliche Versicherung habe ich in der Vergangenheit abgegeben. Diese liegt aber bereits 3,5 Jahre zurück und müsste mittlerweile gelöscht sein. Mein Kollege und ich könnten zusammen 5.000 Euro Eigenkapital einbringen. Die restlichen 40.000 Euro würden wir gerne über Förderdarlehen finanzieren.

Nun meine Frage: Komme ich überhaupt aufgrund meiner Vergangenheit für ein Förderdarlehen in Frage? Welche Möglichkeiten gäbe es meine Situation zu verbessern?

Antwort

Die Vergabe von Förderdarlehen erfolgt in aller Regel über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl - Ihrer Hausbank. Kommt Ihre Hausbank zu einer positiven Einschätzung von Geschäftsidee und Bonität, so kann sie den Antrag auf ein Förderdarlehen an die entsprechende Förderbank weiterleiten.

Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit verfährt jede Bank nach ihren eigenen Richtlinien. Üblicherweise wird eine ganze Palette von Aspekten eine Rolle spielen, so etwa die Frage nach der Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes, den vorhandenen Sicherheiten, der Einschätzung des Ausfallrisikos, bereits bestehender Verbindlichkeiten sowie nicht zuletzt auch der Datenbestand der Schufa und einiges mehr.

Solange Sie mit Ihren "Alt"-Gläubigern keinerlei Vereinbarungen über eine geordnete Rückführung oder etwa einen Vergleich treffen (können), können die Gläubiger titulierter Forderungen jederzeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und so das laufende Geschäft nachhaltig stören. Denkbar wäre etwa die Pfändung vorhandener Gesellschaftsanteile an der GmbH, um an das Auseinandersetzungsguthaben zu gelangen, was im Einzelfall das Aus für die GmbH bedeuten kann. Idealerweise haben Sie sich also vor Ihrer Gründung mit Ihren Gläubigern auseinandergesetzt und eine tragfähige Lösung vereinbart. Hierbei ist jedoch besonders mit Bedacht vorzugehen, wenn es um Ratenzahlungen geht. Denn "tragfähig" ist letzten Endes nur eine solche Vereinbarung, die Sie nachher auch tatsächlich einhalten können. Die unternehmerische Tätigkeit muss daher neben den Geschäftsausgaben sowie den Beträgen, die Sie und Ihr Partner zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes benötigen, zusätzlich auch noch die monatliche Ratenbelastung erwirtschaften. Daher sollten Sie sich bereits vor der Gründung gut überlegen, ob Ihr Unternehmen gerade in der Gründungsphase in der Lage sein wird, solche zusätzlichen Belastungen auszuhalten.

Quelle:
Uwe Somberg
I S K A - Nürnberg Schuldner- und Insolvenzberatung
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gGmbH
Februar 2013

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