Navigation

Existenzgründungsförderung trotz Schufa-Eintrag?

Frage

Ich möchte mit einer Freundin eine Gaststätte eröffnen. Ich bin z.Zt. ALG I-Empfänger mit negativen Schufa-Einträgen - sie hat ihr gesichertes Einkommen. Ist es für uns möglich trotz meinen Schufa-Einträgen eine Förderung (die wir zusammen nehmen würden) zu bekommen? Wie kann ich eine Bank überzeugen? Geringe Sicherheiten und geringes Eigenkapital wären vorhanden.

Antwort

Aufgrund Ihrer geschilderten persönlichen Situation wird es ausgesprochen schwierig - bis eher unwahrscheinlich, dass Sie ein begleitendes Kreditinstitut finden.

Aller Voraussicht nach werden Sie vor allem gemeinsam keinen Kredit bzw. eine Förderung erhalten. Denn die sog. "negative" Schufa bei Ihnen ist in der Regel ein "K.o."-Kriterium bei der Kreditbeschaffung, sei es für einen Bankkredit, aber noch viel mehr bei Fördermitteln.

Erschwerend kommt in Ihrem Fall hinzu, dass es sich bei der "Gastronomie" um eine Branche handelt, die von Banken ohnehin sehr skeptisch gesehen wird und eine Gründung noch genauer unter die Lupe genommen wird als bei anderen Branchen.
Insoweit sollten Sie auf jeden Fall auch schon mal darauf achten, dass Sie ein umfangreiches und gut ausgearbeitetes Gründungskonzept haben > hier vor allem mit einem überzeugenden "Zahlenteil".

Die einzige Chance für eine gemeinsame Finanzierung sehen wir - wenn überhaupt - über Ihre bestehende Hausbankverbindung. Wenn Sie hier über eine mehrjährige gute Beziehung verfügen und d.h. insbesondere eine geregelte Kontoführung und es sich um eine Regionalbank - wie z.B. Sparkasse oder Volksbank handelt - dann könnten Sie es da mit einem guten Konzept einmal versuchen.

Ansonsten besteht nach unserer Ansicht nahezu die einzige Möglichkeit darin, dass Ihre Freundin die Finanzierung allein übernimmt bzw. die Anträge stellt. Damit geht Ihre Freundin natürlich zunächst ein höheres direktes Risiko ein. Wie Sie die Rückzahlung dann untereinander vereinbaren, ist Ihnen freigestellt und über eine persönliche Vereinbarung untereinander könnten Sie sich dann daran beteiligen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, die notwendigen Mittel über ein s.g. Brauerei- bzw. Getränkegroßhandel -Darlehen zu beschaffen.
Kredite von Brauereien bzw. Getränkegroßhandlungen sind jedoch in der Regeln mit der Verpflichtung des Gaststättenbetreibers zum ausschließlichen Bezug der Getränke der Brauerei bzw. des Großhandels verbunden. Dabei umfasst diese Abnahmeverpflichtung häufig nicht nur Bier, sondern oft auch alkoholfreie Getränke, Wasser, Säfte, manchmal sogar Wein.
Zu beachten ist, dass veranschlagte Mindestabnahmemengen erreicht werden müssen und mitunter die Bezugspreise dann etwas höher sind.
Überprüfen Sie daher im Detail, ob Sie die Anforderungen an die Mindestabnahmemengen tatsächlich realistisch erfüllen können und ob die sich daraus ergebenden Verkaufspreise tatsächlich erzielbar sind.
Fragen Sie dazu insoweit durchweg mal bei regionalen Brauereien (denen mitunter sogar die ein oder andere Gaststätte gehört) und/oder Getränkegroßhandlungen nach.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben etwas weitergeholfen zu haben.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
August 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben