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Eidesstattliche Versicherung: Existenzgründungsförderung?

Frage

Leider erhalte ich kein ALG I sowie ALG II, habe eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt, möchte mich selbständig machen in einer Branche, die Zukunft hat und die junge und ältere Generation sowie Firmen, Vereine und evtl. Veranstalter anspricht. Es sollte doch eine Möglichkeit bestehen, mir mit einer Förderung unter die Arme zu greifen und eine zweite Chance für mich im Leben geben?

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die von einem Existenzgründer genutzt werden können. Diese Förderprogramme haben unterschiedliche Ziele der Förderung, zum Beispiel Förderung von Investitionen oder Beratung. Suchen Sie eine Förderung zum Lebensunterhalt, so kann ich Ihnen keine Förderung benennen, wenn Sie nicht im Arbeitslosengeldbezug oder im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind. Es gibt aber die Möglichkeit der Darlehensförderung zur Finanzierung von Investitionen bzw. zum Aufbau des eigenen Unternehmens.

Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds Deutschland möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www). Besprechen Sie bitte mit einem Mikrofinanzierer, ob eine Förderung trotz Ihrer Eidesstattlichen Versicherung möglich ist.

Neben den Förderprogrammen des Bundes unterstützen auch die Bundesländer Existenzgründer mit eigenen Förderprogrammen. Informationen hierzu finden Sie unter www.gruendung-bw.de (www). Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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