Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Förderung für Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Darlehen. Negative Schufa-Einträge können hier zu einer ablehnenden Entscheidung führen, da bei vielen Förderprogrammen das Hausbankprinzip greift.
Für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 Euro gibt es von der KfW den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Ein negativer Schufa-Eintrag kann natürlich für die Bank schon ein Kriterium sein, den Antrag abzulehnen.
Bei einem kleinen Finanzierungsbedarf kann der „Mikrokreditfonds Deutschland“ für Sie in Frage kommen. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer und kleine Unternehmen, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html
Eine weitere Fördermöglichkeit ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland“. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Ich empfehle Ihnen, in einer Vorgründungberatung zu klären, ob trotz Ihres noch bestehenden negativen Schufa-Eintrages eine Möglichkeit besteht, die Existenzgründung zu finanzieren. Viele Bundesländer bieten eine geförderte Vorgründungberatung an. In Ihrem Bundesland Berlin gibt es die Beratungsförderungen „Coachingleistungen in der Vorgründungsphase“ und „Coaching Bonus“. Unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html finden Sie weiterführende Informationen und Ansprechpartner.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2017
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