Darlehen trotz Eidesstaatlicher Versicherung?
Frage
Ich war schon selbständig, beziehe ALG II und habe Schulden, durch die ich die Eidesstaatliche Versicherung (EV) abgeben musste. Ich würde gern die Druckertankstelle von jemandem übernehmen, der am Ende des Jahres in Rente geht. Dafür benötige ich 6.500 Euro (5.000 Euro für die Auslöse des Inventars, 1.000 Euro Mietkaution und 500 Euro für die erste Miete). Der Laden läuft seit 2004, also bereits 10 Jahre mit Stammkunden. Ein Mikrodarlehen bekomme ich nicht, weil ich die EV abgegeben habe. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Antwort
Aufgrund Ihrer negativen Bonität werden Sie kein Darlehen von einem seriösen Kreditinstitut bekommen. Insbesondere auch, weil Ihre Schuldensituation nicht "entschärft" ist. Sie müssen ja mit Vollstreckungsversuchen Ihrer Gläubiger rechnen. Wie wollen Sie sich vor Kontopfändung, Kassenpfändung oder sonstigen Forderungspfändungen schützen?
Es gibt in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit auch über das JobCenter Existenzgründerzuschüsse zu bekommen, dazu müssten Sie aber eine Regelung Ihrer Schulden nachweisen, z.B. durch ein privates Insolvenzverfahren.
Wenn Sie sich also in der jetzigen Situation wieder selbständig machen möchten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Partner mit einzubeziehen.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
April 2014
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