Bürgschaften während Wohlverhaltensphase?
Frage
Ich möchte eine Firma im Nebenerwerb gründen, welche zu gegebener Zeit in eine Vollexistenz übergehen soll. Ich befinde mich aber in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Ich möchte einen Gründungskredit in Höhe von 30.000 Euro bei der KfW beantragen. Es sind 5.000 Euro Eigenkapital vorhanden. Ich habe aber gehört, dass ich keinen Kredit von der KfW erhalte, da ich in der Privatinsolvenz bin. Wie sieht es aus, wenn ich mit einer Person, die bürgt, eine Bürgschaft ohne Bank beantragen möchte?
Antwort
Die Vergabe von Bürgschaften während der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz ist nicht einfach, aber grundsätzlich möglich. Natürlich wird die Bürgschaftsbank, wie jede andere Bank, genau wissen wollen, wie es zu der Privatinsolvenz gekommen ist. Voraussetzung für eine Einbindung ist, dass die mit unseren Bürgschaften ermöglichten neuen Kredite nicht zur Tilgung der alten Verbindlichkeiten herangezogen werden dürfen. Die privaten finanziellen Verhältnisse müssen geordnet sein.
Zusätzliche (private) Bürgen spielen bei der Entscheidung der Bürgschaftsbanken generell keine Rolle. Neben der Person und den Erfahrungen des Gründers überprüfen wir im wesentlichen, ob die finanziellen Verhältnisse geregelt sind, das zu finanzierende Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und damit der für die Finanzierung notwendige Kapitaldienst erbracht werden kann.
In Bayern ist für den Bereich Dienstleistungen allerdings nicht die Bürgschaftsbank Bayern sondern die LfA zuständig (www.lfa.de (www)). Selbstverständlich steht Ihnen aber auch die Bürgschaftsbank in Bayern (www) für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Falls es sich um ein Gewerk des Handwerks handelt, wäre die Bürgschaftsbank zuständig. Wir raten Ihnen dazu, sich von Ihrer zuständigen Kammer bei der Finanzierung beraten zu lassen. Die Kammer kann auch den direkten Kontakt zu LfA bzw. Bürgschaftsbank herstellen.
Eine weitere Option wäre für Sie unter Umständen auch der Mikrokreditfonds Deutschland. In diesen sind die Bürgschaftsbanken nicht eingebunden. Für weitere Informationen hierzu könnten Sie sich an ein Mikrofinanzierungsinstitut in Ihrer Nähe wenden. Details hierzu finden Sie unter www.mein-mikrokredit.de (www).
Quelle:
Stephan Jansen
VERBAND DEUTSCHER BÜRGSCHAFTSBANKEN e.V. (VDB)
Februar 2013
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Für allgemeine Fragen
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