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Bafög- und Bank-Schulden: Gründungsdarlehen beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane mit einem Geschäftspartner eine Bar zu kaufen, sobald die Corona-Krise komplett vorbei ist. Ich brauche dann einen Kredit von ungefähr 30.000 Euro, habe jedoch 10.000 Euro an Bafög-Schulden und 14.000 Euro Schulden bei der Bank (Studentenkredit). Mein Studium habe ich damals abgebrochen und bin beruflich in der Gastronomie gelandet. Besteht die Möglichkeit zum Antrag auf einen Gründungskredit z.B. bei der KfW oder gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten trotz bestehender Schulden?

Antwort

Die Frage ist, inwieweit Ihre Schulden in den einschlägigen Bonitätsdateien (Schufa, Boniversum, ...) verzeichnet sind. Das Bundesverwaltungsamt, das für das Bafög zuständig ist, ist ein öffentlicher Gläubiger und meldet Forderungen nicht der Schufa.

Nur wenn Sie im Rahmen der Vollstreckung die Vermögensauskunft abgeben mussten, führt dieser Akt der Vollstreckung zu einem negativen Eintrag. Erfahrungsgemäß kann man hier zwar keinen Vergleich - aber dafür Stundungen und kleine Ratenzahlungen - vereinbaren.

Wenn der Studentenkredit zu einem negativen Eintrag geführt hat, sehe ich wenig Möglichkeiten einen Gründungskredit von einer seriösen Bank zu erhalten. Da ich aktuell bezweifle, dass in absehbarer Zeit die KfW oder andere Banken gerade für die Gastronomie Gründungskredite zur Verfügung stellt, sollten Sie die Zeit nutzen die beiden Forderungen unter Kontrolle zu bringen.

Als Alternative sollten Sie überlegen einen finanzstarken Geschäftspartner einzubinden.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
www.bag-sb.de

August 2020

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