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Zuschuss für Beratungskosten?

Frage

Ich würde gerne einen Zuschuss zur Beratung vor der Existenzgründung beantragen. Ich möchte im nächsten Jahr ein Catering in Nordrhein-Westfaln gründen und es entstehen mir nun Beratungskosten. Ich bin zurzeit nicht arbeitslos - viele öffentliche Mittel entfallen deswegen. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Eine Beratung vor der Gründung kann über das Bundesland gefördert werden.

Im Bereich der Beratungsförderung bietet das Bundesland Nordrhein-Westfalen das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW an. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Das Programm unterstützt die Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Die Anträge sind zu richten an die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Tel: 0211 3 67 02-30
E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de

Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed3aa1f0b762a3d19ca44d8bc8fed323;views;document&doc=8709 (www)

Weiterführende Informationen zum Thema Beratung finden Sie auch unter folgendem Link: www.existenzgruender.de

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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