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Steuerberatung: Zuschuss zu Honorarkosten?

Frage

Ich habe mich mit einer (noch) ganz kleinen Sprachenschule selbständig gemacht. Und jetzt, wo die ersten Sprachenkurse endlich beginnen (sehr lange Vorlaufzeit und organisatorische Schwierigkeiten), möchte ich gern einen Steuerberater beauftragen, mich zu beraten und mir zu helfen. Nun ist es leider so, dass ich außerdem noch Grundsicherung nach SGB 12 bekomme und nur 30 % der Einnahmen behalten darf. Gibt es die Möglichkeit, dass mein beauftragter Steuerberater aus „der Staatskasse“ bezahlt wird, da mir die finanziellen Mittel fehlen ihn zu bezahlen? Wo kann ich mich weiter informieren?

Antwort

In Ihrem Schreiben teilen Sie uns mit, dass Sie für Ihre Sprachenschule einen Steuerberater zur Unternehmensberatung beauftragt haben. Leider wird eine Beratung durch einen Steuerberater nicht gefördert.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Möglichkeit einer Beratungsförderung über das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ aufmerksam machen. Diese Beratungsförderung besteht für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in Form eines Zuschusses. In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der Antragstellende frei. Allerdings hat der Berater bestimmte Beratereigenschaften zu erfüllen. Danach können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde hierzu eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Die Förderung beträgt für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen im

  • Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80%,
  • Geltungsbereich der Region Lüneburg 60%,
  • Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50% sowie
  • für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90% der förderfähigen Ausgaben.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für Jungunternehmen 4.000 Euro und für Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, über eine Leitstelle an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Auf der Internetseite der Förderdatenbank können Sie die Richtlinien des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einsehen: http://www.foerderdatenbank.de/jump/?12834

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 – 35, 65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570, Fax: 06196 908-800
http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2018

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