Navigation

Heilpraktikerschule eröffnen: Förderung?

Frage

Ich bin als Heilpraktikerin selbständig und möchte jetzt eine Heilpraktikerschule am gleichen Standort eröffnen. Gibt es hierzu Förderungen und Zuschüsse?

Antwort

Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Möglichkeiten einer Förderung an. Diese unterteilen sich in Zuschüsse, Darlehen oder auch Bürgschaftsübernahmen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt zum Beispiel Vorhaben der Existenzgründung aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Ziel ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden. Das Vorhaben ist durch einen selbständigen Berater durchzuführen, der in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching freigeschaltet ist. Die Antragsteller müssen ihren (geplanten) Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten, jedoch max. 400 Euro je Tagewerk. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters bei Gründungen im Bereich der Freien Berufe zu stellen an den Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V.
Am Gautor 15, 55131 Mainz, Internet: www.lfb-rlp.de (www)
oder an das Institut für Freie Berufe (IFB)
Marienstraße 2, 90402 Nürnberg, Internet: www.ifb.uni-erlangen.de (www)

Als ein Beispiel für ein Darlehen kann ich Ihnen den ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW vorstellen. Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder direkt über die Servicehotline der KfW Bankengruppe unter der Rufnummer 0800-5399001.

Bei einem geringen Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben