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Gastronomiegründung: Beratungszuschuss?

Frage

Zurzeit sind ein ehemaliger Kommilitone und ich dabei, ein Gastronomiekonzept zu etablieren. Wir benötigen Hilfestellung durch einen Koch, um unsere Produktpalette zu finalisieren. Dieser Koch soll vor Gründung als Berater fungieren und nicht etwa Angestellter bei uns werden. Gibt es eine Möglichkeit eine solche Beratung oder auch die anderer externer Berater bezuschussen zu lassen?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u. a. die Antragstellung geregelt ist.

Folgende Möglichkeiten für eine Beratungsförderung möchten wir Ihnen aufzeigen:

Eine Beratung vor der Gründung kann nur über das Bundesland gefördert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen. Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Hier finden Sie die Liste der Anlaufstellen (www).

Nach der Gründung kommen auch Förderprogramme des Bundes in Frage. Existenzgründer und junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, können durch das "Gründercoaching Deutschland" finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung erhalten. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW Bankengruppe (www).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Beratungen können nur gefördert werden, wenn sie von selbständigen Beraterinnen, Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Die unternehmensberatende Tätigkeit muss durch aussagefähige Unterlagen nachgewiesen werden (Lebenslauf, Gewerbeanmeldung / HR-Auszug, Gesellschaftsvertrag etc.). Weiterführende Informationen zu dieser Beratungsförderung finden Sie hier (www).

Sie können sich aber auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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