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Förderung für kaufmännischen Kurs?

Frage

Mein Partner möchte sich mit einer Parkettleger-Firma selbständig machen. Er möchte dazu einen kaufmännischen Kurs belegen. Kann das über Sie finanziert werden oder welche Möglichkeiten gibt es da noch? Im Moment ist er noch arbeitslos.

Antwort

Da Ihr Partner arbeitslos ist, kann eine Förderung gegebenenfalls über die Agentur für Arbeit erfolgen. Die Arbeitsagentur kann für arbeitslose Arbeitnehmer eine Weiterbildung finanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen nach den §§ 81 ff. SGB III erfüllt sind. Die Teilnahme muss zum Beispiel notwendig sein, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung in das Ermessen der Agenturen für Arbeit gestellt, d.h. der jeweilig zuständige Vermittler wird nach pflichtgemäßem Ermessen eine Entscheidung treffen, deren Grundlage u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitsmarktsituation und der Umfang der in der Arbeitsagentur zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind. Ausführliche Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Die Bundesländer bieten Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Bundeslandes Berlin erhalten Sie unter: www.existenzgruender.de

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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