Frage
Ich möchte mich mit einem Start-up in Bayern selbständig machen. Welche Förderungen bezüglich Coaching und Seminaren stehen mir zur Verfügung?
Ich möchte mich mit einem Start-up in Bayern selbständig machen. Welche Förderungen bezüglich Coaching und Seminaren stehen mir zur Verfügung?
Der Bund und die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Förderungen an. Die Vorgründungsphase ist hierbei hauptsächlich das Tätigkeitsfeld der Länder. Für den Freistaat Bayern möchte ich Ihnen daher folgendes Programm vorstellen:
Bayern fördern ein Existenzgründercoaching mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger in der Vorgründungsphase. Förderfähig sind Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu erhöhen und nachhaltig zu sichern.
Die Existenzgründung im Haupterwerb darf als Voraussetzung noch nicht erfolgt sein. Mit der Beratungsmaßnahme selbst darf erst nach Zusage durch die zuständige Bewilligungsstelle begonnen werden. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% des Beraterhonorars bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Es werden maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden pro Tag mitfinanziert.
Die Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist vor Beginn der Beratung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu beantragen. Die Adressen können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.startup-in-bayern.de (www). Anträge auf Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der Freien Berufe sind vor Beginn der Beratung beim Institut für Freie Berufe (IFB) (Internet: www.ifb-gruendung.de (www)) zu stellen.
Der Bund bietet zudem eine Förderung für Unternehmen nach der Gründung an. Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. Das Coaching muss mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit des Existenzgründers durchgeführt werden. Die Förderung setzt eine Coaching-Empfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW Bankengruppe voraus.
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de (www)) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007-2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro wiederholt beantragt werden.
Sie können sich auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2013