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Beratungsförderung für bestehendes Unternehmen?

Frage

Reichlich 2,5 Jahre nach dem Start mit meinem Unternehmen möchte ich gerne ein Coaching in Anspruch nehmen und mir dieses fördern lassen. Hierzu habe ich zwei Fragen: 1. Auf der Website steht, die Förderung erfolgt nur innerhalb der ersten 5 Jahre. Ich war schon während des Studiums nebenberuflich selbständig. Als ich dann hauptberuflich in die Selbständigkeit startete, meldete ich das Unternehmen auf meine Firmenadresse um. Wäre eine Förderung trotzdem möglich? Der offizielle Start meines Unternehmens war im Januar 2015.
2. Ist es auch möglich, einen Berater zu wählen, der nicht in der Datenbank gelistet ist? Meine Ansprechpartnerinnen sind genau in meiner Nische tätig und könnten mir damit perfekt weiterhelfen.

Antwort

Wir gehen davon aus, dass Sie sich für das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ interessieren. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern), Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über www.bafa.de.

Zur abschließenden Klärung empfehlen wir Ihnen, sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu wenden. Die Kontaktdaten lauten:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413 - Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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