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Beratung zur CE-Kennzeichnung: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind ein noch junges Unternehmen und benötigen Beratung zur CE-Kennzeichnung für unsere Maschinen. Gibt es dafür Zuschüsse?

Antwort

Zur anteiligen Finanzierung von Beratungsleistungen externer Beraterinnen und externer Berater können Sie auf das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgreifen. Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Ich empfehle Ihnen, sich im nächsten Schritt, an eine der vom BAFA beauftragten regionalen Ansprechpartner, um Detailinformationen zu den Zuwendungsbedingungen und zum weiteren Antragsverfahren zu erhalten. Die regionalen Ansprechpartner finden Sie auf der Website des BAFA.

Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
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Tel.: 03018 615-8000

Stand:
Mai 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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