Navigation

Beratung zu KI-Anwendung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin seit 25 Jahren Rechtsanwalt. Mir geht es um die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung unserer Gerichte. Es geht um die Umsetzungsvoraussetzungen daten- und hardwareseitig. Das Gebiet steckt in der allerfrühesten Entwicklung. Ich habe sogar schon einen Programmierer gefunden, der am liebsten morgen loslegen würde. Dann aber stellt sich die Frage nach der Finanzierung eines ersten Gebrauchsmusters, um dies anmelden zu können. Wer könnte da helfen?

Antwort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet mittelständischen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ finanzielle Hilfen im Bereich „Beratungsförderung“ an. Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung externen Sachverstands (Berater, Coaches etc.) entstehen, können auf Antrag anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Der Titel des Förderprogramms weist bereits auf die inhaltliche Ausrichtung der förderfähigen Beratungen hin. Das sind allgemeine und spezielle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören jedoch keine Rechts- und Steuerberatungen und auch keine Beratungen, die - wie in dem von Ihnen beschriebenen Fall - im Zusammenhang mit der konkreten Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen.

Zur Finanzierung Ihrer Aufwendungen für Beratungsleistungen können Sie aber auf die (zinsverbilligten) Förderdarlehen des Bundes (z.B. den „Unternehmerkredit“ der KfW) und des Freistaats Sachsen (z.B. die „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW-Programm)“ der Sächsischen Aufbaubank - SAB) zurückgreifen. Mit Ihnen können sowohl Investitionen wie auch Betriebsmittelerfordernisse (hierunter fallen durchaus auch Beratungsleistungen) finanziert werden.

Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben