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Beratung durch Patentanwalt: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich benötige eine Beratung durch einen Patentanwalt, welchem ich ein konkretes Projekt vorstellen möchte. Weitere Entscheidungen würden dann von seiner Stellungnahme abhängen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Beratung sowie für eine eventuelle spätere Patentanmeldung?

Antwort

Sie können Ihr Vorhaben gegebenenfalls über das Förderprogramm "Förderung von Hochschulen und Unternehmen bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen (SIGNO)" realisieren. Im Rahmen dieser Förderung gibt es die Möglichkeit eine Patentanmeldung gefördert zu bekommen. Ausführliche Informationen sowie Ansprechpartner zur weiteren Beratung finden Sie auf den beiden nachfolgenden Internetseiten: www.foerderdatenbank.de (www) und www.signo-deutschland.de (www)

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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