Antwort
Der Bund und die einzelnen Bundesländer stellen neben Förderungen zum Start in eine selbständige Tätigkeit, auch Förderungen für Weiterbildungen zur Verfügung. Diese können unter anderem in Form von Zuschüssen oder Darlehen ausgezahlt werden.
Ob im Einzelfall eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, in welcher Situation der Antragsteller lebt/arbeitet. Übt er eine Beschäftigung aus? Handelt es sich um einen Studenten? Ist der Antragsteller in Bezug von Arbeitslosengeld oder selbständig tätig? Kann ein ursprünglich gelehrter Beruf nicht mehr ausgeübt werden, kommen als mögliche Kostenträger auch die Rentenversicherung oder die Unfallkasse in Betracht.
Auch die Höhe der Weiterbildungskosten ist für die Art der Förderung entscheidet. So berücksichtigt die „Bildungsprämie“ als bundesweite Förderung beispielsweise nur Weiterbildungen mit maximalen Kosten von 1.000 Euro.
Auf Grund des umfangreichen Themas empfehle ich Ihnen, den Weiterbildungsratgeber des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu nutzen. Diesen können Sie unter der Telefonnummer 030 - 20 17 90 90 (Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr) erreichen. Weitere Informationen: www.bmbf.de
Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2016
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