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Kleinunternehmen: Geschäftskonto eröffnen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein Kleinunternehmen gründen. Meine angebotene Tätigkeit: Auftragsmalerei von vornehmlich Tierportraits (Painted friends), sowie alle Dienstleistungen rund um das Büro (Verwaltung, Mailings, EDV, Briefe, Texte, usw.). Meine Frage: Muss das Kleinunternehmen eine eigene Bankverbindung haben oder kann ich das über mein bisheriges Privatkonto abwickeln? Wenn das Kleinunternehmen noch keinen Umsatz gemacht hat, ich aber schon Kosten für Anschaffungen hatte, kann ich das auch über mein Privatkonto laufen lassen, oder müsste ich einen Kontoübertrag von meinem Privatkonto auf ein neues Kleinunternehmerkonto machen?

Antwort

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein eigenes Konto für das Unternehmen einzurichten. Es ist eine Frage der Übersichtlichkeit. Wichtig ist, dass Sie alle Kosten und Einnahmen für das Unternehmen in der Buchhaltung exakt erfassen und das am sinnvollsten monatlich. Diese Erfassung - in der Form einer Einnahmen- Überschuss-Rechnung - benötigen Sie später für das Finanzamt.

Quelle:
Dr. Gabriele Mönicke
bona fide Unternehmensberatung GbR
Oktober 2013

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