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KfW-Darlehen kann nicht zurückgezahlt werden: Was tun?

Frage

Nach Hausversteigerung, Zwangsräumung und Wiedereinweisung Ende 2012, Abgabe der EV 2010 kann das KfW-Darlehen über nicht zurückgezahlt werden. Zieht sich schon sehr lange. Unser Anwalt hat der Bank ein Angebot aus dem Familienkreis unterbreitet, diese lehnt ab, besteht auf erneute Abgabe der EV und ist nicht gesprächsbereit. Als Begründung wird die Ablehnung des Vergleichs mit der Absage der KfW begründet. Durch eine erneute Abgabe der EV steht nun endgültig die gesamte Existenz der Familie auf dem Spiel. Eine Anstellung zu finden ist damit nicht mehr möglich. Meine Frau ist an Krebs erkrankt und hat nur einen Teilzeitjob unter der Pfändungsgrenze. Nur durch Geld von den Eltern meiner Frau auf ein Treuhandkonto bei einen RA das zweckgebunden für Wohnraum und Schuldentilgung eingesetzt wird, war uns ein Neustart möglich. Was raten Sie uns?

Antwort

Zunächst sollten Sie, solange es keine Einigung mit Ihrer Hausbank gibt, keine weiteren Schulden regulieren. Nur wenn Sie das Gesamtproblem lösen können, also inklusive Bank macht es Sinn das Geld der Eltern dafür einzusetzen.

Unklar ist mir, warum die erneute Abgabe der Vermögensauskunft eine erneute Anstellung unmöglich macht. Ganz im Gegenteil, wäre doch jetzt die "EV" sinnvoll, um dann in Ruhe ohne Angst vor Lohnpfändungen eine geeignete Tätigkeit zu finden.

Das Grundproblem Ihrer Vergleichsbemühungen ist allerdings das Einschalten eines Rechtsanwalts. Das suggeriert der Bank zum einen, Sie oder Ihre Familie hätten Geld - Sie müssen den Anwalt schließlich bezahlen -, zum anderen sagt sich die Bank, das Geld hätten Sie besser zu der Vergleichssumme gelegt.

Auch die Sache mit dem Treuhandkonto kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Ihre Frau und Sie jeweils ein Pfändungsschutzkonto besitzen, warum gehen Sie den teuren Weg eines Treuhandkontos.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
August 2013

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