Antwort
Seit 20.06.2016 gibt es in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto. Das Basiskonto ist dem Grunde nach ein normales Girokonto, i.d.R. ohne Überziehungsmöglichkeit. Anspruch haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) Verbraucher, die über kein eigenes - funktionsfähiges - Girokonto verfügen. Die Banken müssen nach einem Antrag (Antragsformular können Sie sich unter folgender Internetadresse herunterladen: www.bafin.de) das Basiskonto innerhalb von zehn Arbeitstagen (= zwei Wochen) zur Verfügung stellen. Auf der Webseite der BaFin sind die rechtlichen Grundlagen des Basiskontos sehr gut erläutert.
Für ein ausschließlich als Geschäftskonto gedachtes Girokonto gilt allerdings der Anspruch bei Kontolosigkeit nicht. Wenn Ihr Konto sowohl für private, wie auch für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden soll, dann besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto, wenn der Schwerpunkt der Nutzung bei den privaten Transaktionen liegt.
Wenn Sie über kein eigenes Girokonto für Ihre privaten Transaktionen verfügen, empfehlen wir Ihnen den Antrag auf der Seite der BaFin herunterzuladen und mit dem ausgefüllten Antrag zu einer Bank Ihrer Wahl zu gehen.
Sollte die Bank ihren Antrag innerhalb der 10-Tage-Frist ablehnen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit bei der BaFin eine Überprüfung dieser Entscheidung zu beantragen.
Quelle: Michael Weinhold
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
August 2017