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Kein Geschäftskonto wegen zurückliegender Insolvenz: was tun?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe bis jetzt als Heilpraktiker (Psychotherapie) eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt und muss jetzt ein Gewerbe anmelden, da ich Kurse biete, bei denen die Materialien online zur Verfügung gestellt und auch online verkauft werden. Da ich vor ca. acht Jahren eine Geschäftsinsolvenz mit Restschuldbefreiung hatte und die Schufa 2-3 Jahre danach immer noch einen Vermerk darüber nicht löscht, kann ich kein Geschäftskonto aufmachen. Daher interessiere ich mich, ob es eine Rechtsform gibt, bei der ich das machen kann. Denn allein eine Gewerbeanmeldung reicht dafür nicht. Was empfehlen Sie mir?

Antwort

Die Banken werden sich zwar nicht reißen um Sie, trotzdem sollten Sie in dieser Situation ein Geschäftskonto erhalten. Das Problem ist sicherlich, dass das eingeführte Basis-Konto nur für Verbraucher gilt und nicht für selbständige natürliche Personen. Es gibt daher für Ihr Konto keinen Rechtsanspruch.

Sie sollten daher mit Ihrem Beschluss über die Restschuldbefreiung noch einmal versuchen ein Gewerbekonto zu beantragen. Sie sollten auch in dem Gespräch offen mit dem vergangenen Insolvenzverfahren umgehen. Aus meiner Erfahrung sind die Erfolgsaussichten bei den Sparkassen und Volksbanken am höchsten. Zusätzlich können Sie auch einige Internet-Banken anfragen.

Wegen dieser Problematik sollten Sie aber nicht die Rechtsform ändern, insbesondere keine GmbH oder UG gründen. Der Aufwand, die Kosten und mögliche spätere auch rechtliche Schwierigkeiten sollten Sie nicht riskieren.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
April 2018

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