Frage
Ich habe bis jetzt als Heilpraktiker (Psychotherapie) eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt und muss jetzt ein Gewerbe anmelden, da ich Kurse biete, bei denen die Materialien online zur Verfügung gestellt und auch online verkauft werden. Da ich vor ca. acht Jahren eine Geschäftsinsolvenz mit Restschuldbefreiung hatte und die Schufa 2-3 Jahre danach immer noch einen Vermerk darüber nicht löscht, kann ich kein Geschäftskonto aufmachen. Daher interessiere ich mich, ob es eine Rechtsform gibt, bei der ich das machen kann. Denn allein eine Gewerbeanmeldung reicht dafür nicht. Was empfehlen Sie mir?