Antwort
Gründerinnen und Gründer können bei ihrem Schritt in die wirtschaftliche Selbständigkeit auf ein umfangreiches Förderinstrumentarium des Bundes und der Bundesländer zurückgreifen - völlig unabhängig von der künftig zu bedienenden Branche und ihrer individuellen sozialen Ausgangssituation. Für alle gelten die gleichen Voraussetzungen.
Hauptform der Förderangebote zur Finanzierung von Gründungsinvestition sind die zinsverbilligten Darlehen der KfW und der Landesförderinstitute. Sie sind bei einer Geschäftsbank nach Wahl des Darlehensnehmers - vorzugsweise am Geschäftsort des künftigen Unternehmens - zu beantragen (Hausbankprinzip). Diese Bank entscheidet – da sie das Kreditrisiko trägt - alleinig über eine Bewilligung und bezieht in ihrem Prüfverfahren auch die banküblichen Besicherungsmöglichkeiten des Darlehensnehmers mit ein. Helfen kann hier oftmals auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank.
Im Bereich von Finanzierungsvolumina bis 25.000 Euro können unter Umgehung des Antragsverfahrens über die Hausbank sog. „Mikrokredite“ zur Gründungsfinanzierung in Anspruch genommen werden. Diese werden vom Mikrokreditfonds Deutschland bundesweit und von den Förderinstituten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen angeboten.
Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie übrigens in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de. Mit Hilfe verschiedener Recherchemöglichkeiten finden Sie alle Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und die Angehörigen der Freien Berufe seitens des Bundes, der Bundesländer und der EU.
Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2016
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