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Kein Darlehen für Unternehmenserweiterung?

Frage

Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter einer UG. Da wir eigentlich nur Veranstaltungsschutz ausüben, d.h. da wir zum größten Teil an den Wochenenden und vor Feiertagen arbeiten, kann sich der Umsatz von 250.000 Euro für 2013 sehen lassen.

Leider haben zwei Großkunden aus 2013, die Insolvenz beantragt haben, so dass wir gut 130.000 Euro nicht bekommen werden. Ich habe in diesem Jahr mit zwei Banken gesprochen und einen Businessplan sowie ein ausführliches Geschäftskonzept vorgelegt, um an Fördergelder/Geschäftsdarlehn entweder von der KfW oder der Landesbank zu kommen. Das Darlehen soll für die Erweiterung der Firma genutzt werden, d.h. wir nehmen seit zwei Jahren an öffentlichen Ausschreibungen teil.

Leider ist es in Deutschland so, dass Bewachungsunternehmen nur berücksichtigt werden, wenn diese nach DIN-EN 9001-2008 und DIN-77200 zertifiziert sind, was es uns unmöglich macht Aufträge im Objektschutz innerhalb der Woche zu bekommen und somit Personal in Vollzeit einzustellen. Ich hatte selbst Gespräche mit den Verantwortlichen der Ausschreibung, wobei 40% der ausgeschriebenen Aufträgen wir hätten haben können - jedoch aufgrund der fehlenden Zertifizierung uns dies versagt wurde. All das habe ich mit den Bankvertretern durchgesprochen und ich verstehe einfach nicht, dass wir keine Fördergelder beantragen können, obwohl es ja auch eine Haftungsfreistellung und die Bürgschaftsbank gibt. Es ist ja nicht so, dass wir noch keine Umsätze erwirtschaftet haben.

Haben Sie einen Tipp oder wissen Sie was ich noch machen soll, um das Unternehmen weiter auszubauen? Im Übrigen habe ich das Unternehmen und somit die Umsätze aus dem Nichts aufgebaut ohne Eigenkapital, durch die zwei großen Kunden entstand natürlich ein Riss in der BWA, und auch dabei gibt es in Deutschland keine Hilfe, wenn in den Gutachten der Insolvenzverwalter aufgeführt wurde, dass die Auftraggeber bei Auftragserteilung schon zahlungsunfähig waren (ohne jegliche Einträge, Nachabfrage).

Antwort

Bis auf wenige (andere) förderpolitisch begründete Ausnahmen (z.B. Schiffbau, Speditionen, Finanzdienstleistungen) sehen die Förderdarlehen des Bundes, also der KfW und der Länder keine Branchenausschlüsse oder gar branchenbedingte Zugangskriterien vor. Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de (www).

Das gesamte Förderinstrumentarium des Bundes, wie auch der Länder, sieht allerdings ausdrücklich das sog. Hausbankprinzip vor, d.h. die Prüfung des Vorhabens auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und somit auf Förderwürdigkeit im Sinne der Verausgabung öffentlicher Mittel erfolgt vor Weiterleitung des Antrages an die Förderinstitute durch eine ortsansässige Geschäftsbank Ihrer Wahl. Da die Hausbanken nicht nur als Kapital durchleitende Einrichtung fungieren, sondern das Risiko des Kreditausfalls tragen, sind sie - neben anderen Gründen - ausschließliche Entscheidungsinstanz zur Bewilligung von Förderdarlehen der öffentlichen Hand an private Unternehmen.

Aus Ihnen sicherlich verständlichen Gründen besteht seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der Banken bzw. Empfehlungen auszusprechen.

Sprechen Sie deshalb noch einmal mit Ihrer Bank und nutzen Sie auch den Wettbewerb unter den Banken aus.

In Vorbereitung der Bankengespräche empfehle ich Ihnen auch, Kontakt mit der für Ihren Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer aufzunehmen, um deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot vor Ort in Anspruch nehmen zu können. Auch mit Blick auf künftige Maßnahmen zur Sicherung des Forderungseingangs, um den Sicherheitsbedürfnissen Ihrer Bank gerecht werden zu können.

Gestatten Sie mir den ergänzenden Hinweis, dass auch die Aufwendungen zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen im Unternehmen und seine Zertifizierung nach geforderten DIN- und/oder ISO-Normen im Rahmen der Beratungsförderung des Bundes förderfähig sind. Ansprechpartner dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de).

Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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