Gründungsfinanzierung aus Bankmitteln: Zinssatz zu hoch?
Frage
Ich verfolge ein Projekt im Bereich Pkw-nahe Dienstleistung als Existenzgründung und suche Ihren fachlichen Rat. Die Investitionssumme beträgt 400.000 Euro, der Umsatz 75.000 Euro p.a. Für die Finanzierung des Projekts bin ich im Gespräch mit einer lokalen Bank und mir wurde mündlich ein Angebot unterbreitet: - Grundsätzlich denkbar, als Projektfinanzierung. - Risikobeteiligung durch persönliche Haftung als Einzelperson, nicht als GmbH. - Eigenmittel 80.000 Euro. - Nicht über die Landesförderbank, sondern als Risiko-Projektfinanzierung. - 5% Zins.
Nun zu den Fragen: 1. Ist der Zinssatz von 5% nicht völlig überteuert? 2. Die Bank sieht es als Projektfinanzierung mit Bankmitteln, ich hätte aber lieber ein Darlehen der Landesförderbank. Wie stelle ich es an, dass die Bank es auch über ein Förderdarlehen des Landes macht? 3. Welche Verhandlungsansätze ergeben sich für die Gespräche mit der Bank?
Antwort
Zur finanziellen Unterstützung Ihres Gründungsvorhabens können Sie auf die (zinsverbilligten) Förderdarlehen des Bundes (der KfW) und der Förderinstitution Ihres Bundeslandes zurückgreifen. Die Entscheidung über die Kreditbewilligung trifft auch in diesen Fällen allein die antragannehmende Geschäftsbank auf der Grundlage Ihres Gründungskonzeptes. Eine Verpflichtung der Geschäftsbanken, Förderkredite des Bundes oder der Länder in die Finanzierungskonstruktion einzubeziehen gibt es natürlich nicht. Jede Bank wird jedoch daran interessiert sein, ein junges erfolgversprechendes Unternehmen mit geringer Anfangsbelastung in sein Portfolio aufzunehmen. Will sie das nicht, sollten Sie mit einer anderen Bank sprechen.
Sie sind also gut beraten, wenn Sie bereits bei der Vorbereitung auf die Finanzierungsgespräche den Wettbewerb unter den Banken ausloten, d.h. erst einmal unverbindliche Gespräche mit mehreren Banken führen, deren sicher unterschiedliche Angebote prüfen und dann Ihre Wahl treffen. Stellen Sie dabei Ihre Finanzierungsvorstellungen (also unter Einbindung von Förderdarlehen der KfW oder des Landes) deutlich heraus.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Oktober 2018
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