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Geschäftskonto trotz Insolvenz?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe auf Ihrer Seite nachgelesen, wie es rechtlich aussieht, ob eine Bank einem Einzelunternehmer wie mir, bei vorliegender Insolvenz ein Guthabengeschäftskonto einrichten muss. Soweit mir bekannt, sind die rechtlichen Grundlagen zu mindestens bei einem Privatgirokonto geändert worden. Trifft dies auch auf Geschäftskonten zu?

Antwort

Seit dem 19.06.2016 besteht das Recht für jeden Verbraucher, bei einer deutschen Geschäftsbank seiner Wahl, ein Girokonto zu führen. Aber eben nur für jeden Verbraucher. Damit sind keine Geschäftskonten gemeint. Sie sind also weiterhin vom guten Willen der Bank abhängig. Allerdings merke ich in meiner Beratungspraxis, dass mittlerweile schon einige Banken bereit sind, Geschäftskonten einzurichten, bzw. nicht mehr auf die Einrichtung eines separaten Geschäftskontos bestehen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Januar 2017

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