Frage
Sie schreiben in dem Beitrag „P-Konto plus Geschäftskonto?“, dass es möglich wäre ein P-Konto einzurichten, „falls es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft“ handelt. Meine Frage ist nun, was ist mit einer Personengesellschaft? Können die auch ein P- Konto einrichten lassen? Für zwei Gesellschafter und zwei Freibeträge? Der Inhaber des Geschäftskontos ist, so kenne ich es, nicht die GbR, sondern die Gesellschafter.
Antwort
P-Konten können nur natürliche Personen einrichten. Ein P-Konto auf den Namen einer Gesellschaft ist nicht zulässig.
Gleichwohl können die Gesellschafter auf ihren Namen jeweils ein P-Konto einrichten. Allerdings im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft wären Zahlungen an die Gesellschaft, die auf solch ein P-Konto umgeleitet würden, anfechtbar. Das kann dann auch zu strafrechtlichem Ärger führen.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Juli 2018
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