Navigation

Eingetragener Kaufmann: Firmenkonto?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe Ihre Information von 2015 gelesen, dass ein e.K. nicht unbedingt ein Firmenkonto benötigt. Ist dies noch richtig? Wie ist es, wenn ein Firmenname existiert? Gibt es eine Höchstsumme, die überwiesen werden kann? Ein Bekannter hat als e.K. gegründet, aber die Bank hat ihm das Geschäftskonto gekündigt, wohl weil er im ersten Jahr keine Umsätze hatte. Jetzt kommen die Umsätze und er hat kein Konto mehr.

Antwort

Ja - die Auskunft, auf die Sie sich beziehen, ist noch aktuell. Ein Firmenkonto ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch sehr empfehlenswert, um private von betrieblichen Transaktionen leichter abgrenzen zu können und dem Prüfer des Finanzamts den Zugriff auf das Privatkonto zu verwehren.

Bezüglich Ihrer Frage zu Höchstsummen kann ich leider nichts sagen, da solche Dinge in der Vereinbarung mit der Bank begründet sind. Nach Steuerrecht gibt es keine Höchstsummen, die überwiesen werden können.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
November 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben