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Anspruch auf Geschäftskonto?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Was kann ich machen, wenn ich ein Konto benötige, das überwiegend geschäftlich genutzt werden soll?

Antwort

Bei einem reinen Geschäftskonto gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto.

Einzelne Banken stellen Geschäftskonten auch ohne Schufa-Auskunft zur Verfügung. Im Internet finden Sie hierzu einige Adressen. Dies sind in der Regel reine Onlinebanken und daher sollten Sie die Kosten und Dienstleistungen, die zur Verfügung gestellt werden, sehr genau prüfen. So gibt es bei einzelnen keine Karten oder keine Lastschriftfunktion etc. Diese Konten gibt es ausschließlich auf Guthabenbasis.

Ein anderer Vorschlag ist, dass Sie das persönliche Gespräch suchen und dort offen über Ihre Situation sprechen. Wir erleben es immer wieder, dass dann aufgrund des Gesprächs - trotz negativer Schufa - ein entsprechendes Guthabenkonto eröffnet wird.

Quelle: Michael Weinhold
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
August 2017

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