Navigation

Selbständig während bestehender Arbeitslosigkeit?

Frage

Derzeit bin ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig, welches Ende September 2017 endet. Ich werde im Herbst 50 Jahre alt und plane eine Existenzgründung, um eine Wellness-Praxis zu eröffnen. Ich weiß welche Formulare ich benötige und auch über die Fristen bin ich bestens informiert. Allerdings finde ich keine Antwort auf meine Frage, ob ich ab Antragsstellung (also der Tag an dem ich meinen Antrag bei der Agentur in Empfang nehme) meine nebenberufliche Tätigkeit, welche ich derzeit auf selbständiger Basis in einer anderen Branche!! durchführe) weiterführen darf? Somit gewährleiste ich den Besuch weiterer Kurse, die ich für die Wellness-Praxis benötige. Oder darf ich bis zur tatsächlichen Existenzgründung nur diesen minimal Betrag von 176 Euro (?) dazu verdienen, den man als Arbeitslose dazuverdienen darf?

Antwort

Sie dürfen während einer bestehenden Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit wie zum Beispiel eine selbständige Tätigkeit unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Die Anrechnung des Nebeneinkommens erfolgt nach § 155 SGB III. Danach erhalten Sie einen Freibetrag von 165 Euro monatlich. Sollten Sie Ihre bisherige nebenberufliche selbständige Tätigkeit länger als zwölf Monate ausüben, so kann Ihr individueller Freibetrag höher als 165 Euro im Monat betragen. Stellen Sie einen Antrag auf den Gründungszuschuss, so ändert sich nichts an den bestehenden Regelungen zur Anrechnung von Nebeneinkommen. Solange Sie nicht mit Ihrer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit begonnen haben, gelten Sie während Ihrer Antragstellung weiter als arbeitslos.

Zur individuellen Klärung Ihres Anliegens können Sie sich an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben