GmbH gründen und Arbeitslosengeld beziehen?
Frage
Mein Freund möchte sich mit einer Kfz-Werkstatt selbständig machen. Derzeit steht er in einem festen Arbeitsverhältnis und dies soll auch bis zur Selbständigkeit (voraussichtlich Mai/Juni) so bleiben. Da die Vorbereitungen/Bürokratie leider einige Zeit in Anspruch nehmen wird, möchten er und sein Partner so schnell wie möglich eine GmbH gründen, um alles auf Grundlage der GmbH zu beantragen.
Seiner jetzigen Firma (Kfz-Werkstatt) geht es leider finanziell nicht sehr gut und man vermutet, dass diese im Dezember/Januar geschlossen wird. Wenn es so wäre, würde mein Freund bis zur Eröffnung seiner eigenen Werkstatt (Mai/Juni) kein monatliches Einkommen haben. Hat er in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld - trotz der bereits gegründeten GmbH?
Antwort
Während einer Arbeitslosigkeit kann Ihr Freund eine Nebenbeschäftigung ausüben, dieses kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Die Arbeitszeit für eine Nebenbeschäftigung muss aber weniger als 15 Stunden wöchentlich betragen. Gesetzliche Grundlage ist der § 138 Abs. 3 im SGB III. Sollte Ihr Freund schon Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit beziehen, werden diese gegebenenfalls nach Abzug eines Freibetrages auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Regelungen für die Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld finden Sie im § 155 SGB III.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter der 030 221 911 003 wenden.
Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2014
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