Freiberuflicher Softwareentwickler: Arbeitslosengeld beantragen?
Frage
Unter Umständen muss ich mich als freiberuflicher Softwareentwickler zum Ende März arbeitslos melden. Seit 2007 zahle ich ununterbrochen in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Muss ich bei der Antragsstellung etwas Besonderes beachten? Kunden- und Vertragsnummer der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? Andere wichtige Dokumente beibringen?
Antwort
Die Arbeitslosmeldung müssen Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur vornehmen. Wenn Sie entscheiden, Ihre hauptberufliche Selbständigkeit aufzugeben, können Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur vor Ort arbeitslos melden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen können. Zur Arbeitsagentur mitnehmen sollten Sie Ihren Personal- und Sozialversicherungsausweis. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Während der Arbeitslosigkeit können Sie Ihre Selbständigkeit unter 15 Stunden in der Woche weiterhin ausüben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team des Bürgertelefons.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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März 2019
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