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Arbeitsunfähig: was tun?

Frage

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlt nicht wegen Arbeitsunfähigkeit (Krankenhaus) bzw. Nachbehandlung. Ich habe keinen ALG-Anspruch. Was kann ich tun?

Antwort

Als monatliche finanzielle Absicherung könnten Sie bei vorliegender Hilfebedürftigkeit das Arbeitslosengeld II beziehen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet.

Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter: www.arbeitsagentur.de

Zu beantragen ist die Leistung bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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