Antwort
Wenn Ihr Mann als Selbständiger nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und somit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann Ihr Mann Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet. Das Arbeitslosengeld II kann auch als Darlehen gewährt werden soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen (z.B. bei Arbeitsaufnahme, wenn das Gehalt am Monatsende gezahlt wird).
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Beratungstelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.
Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2019