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Einnahmen aus Selbständigkeit reichen nicht aus: Förderung?

Frage

Ich habe im Sommer meine Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik abgeschlossen. Kurz davor habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, um als freier Techniker einzelne Jobs annehmen zu können. Seit dem September 2019 habe ich eine halbe feste Stelle als Veranstaltungstechniker und arbeite zusätzlich weiterhin als freier Techniker. Leider reicht mein Einkommen im Moment nicht, um die anfallenden Kosten für Versicherungen und Auto (zur Ausübung des Jobs zwingend nötig) aufzubringen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich wegen einer akuten Erkrankung zwei Monate krankgeschrieben bin. Da ich mich nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht habe, sehe ich keine Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu erhalten. Gibt es eine Förderung, die ich in Anspruch nehmen könnte?

Antwort

Wenn Sie wegen Ihrer Selbständigkeit und den zu Beginn fehlenden Einnahmen hilfebedürftig sind, besteht die Möglichkeit aufstockend das Arbeitslosengeld II zu beziehen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet. Sollten Sie weitere Fragen zum Arbeitslosengeld II haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030 221 911 003 wenden.

Suchen Sie eine Finanzierung zum Ausbau der Geschäftstätigkeit (Investition oder Finanzierung von Betriebsausgaben), so können wir Ihnen den „Mikrokreditfonds Deutschland“ vorschlagen. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

Sie können sich außerdem über die Förderdatenbank des Bundes informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch gerne unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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