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Bildgestalter: Grundabsicherung für Anlaufphase?

Frage

Ich habe vor, mich als Bildgestalter, sowohl Bewegt- als auch Standbild, selbständig zu machen. Ich bin auf der Suche nach einer Förderung, die mir für das erste Jahr eine Grundabsicherung bietet. Bei einem Beratungsgespräch mit der IHK wurde mir das Startkapital meines Bundeslandes ans Herz gelegt. Soweit ich das aber verstanden habe, werden bei dieser Förderung nur Investitionen gefördert. Da ich aber mit meinem Vorhaben schon seit einiger Zeit im Nebenerwerb tätig bin, besitze ich schon das meiste an Ausstattung. Lediglich eine neue Kamera, mit der ich auch den TV-Anforderungen gerecht werden kann, wäre eine Investition, die ich noch tätigen werde. Gibt es denn Förderungen, die nicht nur auf Investitionen ausgelegt sind? Mir geht es tatsächlich nur um eine Grundabsicherung.

Antwort

Möchten Sie Ihre selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben und erzielen Sie aus der Tätigkeit nicht genügend Einnahmen, besteht die Möglichkeit das Arbeitslosengeld II zu beantragen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet.

Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, so gibt es verschiedene Förderprogramme vom Bund und den Bundesländern, die in Anspruch genommen werden können. In der Regel wird nur eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit gefördert. Eine mögliche Förderung für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit, die in eine hauptberufliche Selbständigkeit aufgewertet werden soll, ist der ERP-Gründerkredit - Startgeld. Mit diesem Förderdarlehen können nicht nur Investitionen, sondern auch Betriebsmittelausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro finanziert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der KfW-Webseite oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

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