Anlage EKS: vorweggenommene Ausgaben wie angeben?
Frage
Im Oktober 2018 werden meine Frau und ich einen Onlineshop eröffnen. Neben dem Gründungszuschuss, den meine Frau durch die Agentur für Arbeit erhält, werden wir zunächst vermutlich auf Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen sein. Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, wie vorweggenommene Ausgaben (Warenankauf, Ausgaben für Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, notwendige Betriebsmittel etc.) in der Anlage EKS behandelt werden.
Antwort
Mit der EKS soll zunächst das voraussichtliche Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit im Bewilligungszeitraum ermittelt werden. Zur Berechnung des voraussichtlichen Einkommens/Gewinns sind die voraussichtlichen Betriebseinnahmen und die voraussichtlichen Betriebsausgaben in der EKS anzugeben. Nach der Arbeitslosengeld II-Verordnung sind zur Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben abzusetzen. Inwiefern das Jobcenter die von Ihnen aufgeführten Ausgaben akzeptiert, können Sie nur mit Ihrem zuständigen Jobcenter klären.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Juli 2018
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