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ALG-II-Bezug: Gründungsförderung?

Frage

Ich erhalte zurzeit Hartz IV und würde mich gerne ab 01.01.2019 selbständig machen im Bereich Versicherung und Werbung. Auf welche Förderungen hätte ich einen Anspruch oder Möglichkeiten?

Antwort

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann für Bezieher von ALG II bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein „Einstiegsgeld“ erbracht werden. Eine Förderung kann nach den gesetzlichen Grundlagen für höchstens 24 Monate erbracht werden. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes findet unter anderem die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft Berücksichtigung.

Zudem können vom zuständigen Träger Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig sind, ausgegeben werden. Die Zuschüsse dürfen jedoch einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen.

Bitte bedenken Sie, dass für beide Möglichkeiten kein Rechtsanspruch besteht. Weiterführende Informationen finden Sie auch in der „GründerZeiten Nr. 16 Gründung aus der Arbeitslosigkeit“.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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