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ALG-II-Bezug: Existenzgründung?

Frage

Ich bin Hartz IV-Empfänger und wollte mal fragen, ob ich ein Nebengewerbe machen darf.

Antwort

Nicht wenige Leistungsberechtigte gehen einer Beschäftigung nach. Mit dem Einkommen aus einem Mini-, Midi- oder Teilzeitjob können Leistungsberechtigte einen Teil ihres Lebensunterhalts selbst bestreiten und verringern damit ihre Hilfebedürftigkeit. Natürlich sind auch Tätigkeiten im Rahmen einer Selbständigkeit möglich. Die leistungsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit stellen sicher, dass derjenige, der eine Erwerbstätigkeit ausübt, mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat, als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht.

Freibeträge stellen sicher, dass Erwerbstätige über ein höheres Haushaltseinkommen verfügen als nicht erwerbstätige Personen. Die ersten 100 Euro eines Erwerbseinkommens werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Darüber hinaus gibt es noch weitere gestaffelte Freibeträge: vom Bruttoeinkommen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro bleiben dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich 20 Prozent, vom Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit einem minderjähriges Kind) weitere 10 Prozent.

Sie können sich gern an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden, um das Vorhaben eingehender zu besprechen. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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